Die Edda Erläuterungen (Simrock 1876)

3. Eddische Verskunst.

Von der nordischen Poetik wird der Leser schwerlich mehr zu wißen verlangen als nöthig ist, über die Form der mitgetheilten Eddalieder ins Klare zu kommen, und dazu gehören wenige Worte.

Zunächst wird die Abwesenheit des Endreims auffallen, welchen die eddische Dichtung so wenig kennt als die deutsche der ersten Periode, der aber in beiden durch den Stabreim (Alliteration) ersetzt wird. Wenn der Endreim auf dem Gleichklang der Auslaute beruht, die von dem Vocal der betonten Reimsilbe an übereinstimmen müßen, so fordert der Stabreim den Gleichklang des Anlauts, d. h. der Reim besteht nur in der Übereinstimmung der Anfangsbuchstaben betonter Silben, wobei die Vocale für Gleichlaute gelten, mithin einer für den andern eintritt; es gilt sogar für schöner, wenn verschiedene Vocale die Anlaute bilden. Z. B.:

Einst war das Alter, da Ymir lebte.

Die reimenden Anfangsbuchstaben heißen Stäbe, deren gewöhnlich dreie zu Einem Reime gehören. Davon ist Einer der Hauptstab, die beiden andern heißen Nebenstäbe. Letztere werden in der ersten Halbzeile verbunden, und dem Hauptstab, der in der folgenden steht, vorausgeschickt, wie in dem angeführten Beispiele oder in diesem:

Ich will Walvaters Wirken künden,

ist der Hauptstab kein einfacher Anlaut, sondern einer der beiden zusammengesetzten St oder Sp, so müßen es auch die Nebenstäbe sein. Z. B.:

Am starken Stamm im Staub der Erde.

Dasselbe gilt im Nordischen von Sk; wieweit dieß aber auf unser Sch Anwendung findet, ist zweifelhaft. Nach unserer Meinung nur soweit es jenem sk entspricht; mithin fiele das aus sl sm sn sr sw entstandene Sch als unorganisch nicht unter die Regel. Wenn also in Schatz der Hauptstab stünde, so würden die Nebenstäbe nicht in Schwert oder Schlag gefunden werden dürfen und Halbzeilen wie:

Mit Schwertschlägen den Schatz erwerben

wären unrichtig gereimt. Ich gesteh indes, daß ich die Regel vom zusammengesetzten Anlaut, die etwas Willkürliches hat, indem nicht einzusehen ist warum sie nur von diesen Consonantenverbindungen gelten soll, zwar gern berücksichtigt habe, ihr aber nicht immer genügen konnte; die Lieder werden dadurch eher gewonnen als verloren haben. Dem Übersetzer sind ohnedieß in diesen kurzen Zeilen die Hände schon zu sehr gebunden. In eigenen Gedichten, die eine freiere Bewegung verstatten, wird ohne Benachtheiligung des Sinnes auch dieß Gesetz in seiner Strenge gehandhabt werden können. Ist der Hauptstab ein einzelner Laut, so dürfen die Nebenstäbe aus zusammengesetzten Anlauten bestehen. Ein anderes Gesetz, daß die zweite Hauptzeile mit dem Hauptstab beginnen müße, ist schon im Norden nicht strenge durchgeführt, indem man drei Silben als sog. mâlfylling (Redefüllung) voraustreten läßt; in Deutschland hat es nie gegolten, wie folgende Zeilen aus Muspilli u. s. w. beweisen:

1.
Sêlida âno sorgûn: dâr nist nêoman siuh.
Dâr ni mak denne mâk helfan vora demo muspile.
Denne daz preita wasal allaz varprennit,
Enti vuir enti luft iz allaz arfurpit:
Wâr ist denne diu marha dâr man mit sînên mâgon piec?
Ni weiz mit wiu puazê: sâr verit si za wîze.
2.
Visc flôt aftar watare, verbrustun sînâ vetherûn.

Nicht immer entsprechen dem Hauptstab zwei Nebenstäbe; oft läßt man sich an Einem genügen, z. B.:

Hohen und Niedern von Heimdals Geschlecht.

Vier Langzeilen oder acht Halbzeilen der beschriebenen Art bilden ein Gesetz (erendi, vîsa). Z. B.:

Ihn mästet das Mark gefällter Männer;
Der Seligen Saal besudelt das Blut.
Der Sonne Schein dunkelt im kommenden Sommer,
Alle Wetter wüthen: wißt ihr was das bedeutet?

Diese einfache, volkstümliche Sangweise, in welcher die meisten Eddalieder gedichtet sind, führt den Namen Fornyrdalag, der ihren frühern Ursprung bezeichnet. Es ist der altepische Vers der Nordmänner, aus Langzeilen von acht Hebungen gebildet, die sich auch in den deutschen stabreimenden Gedichten finden, welche Otfried zuerst in zwei Hälften zerlegte und statt der Stäbe durch Reime verband. Als eine Unterart des Fornyrdalags, das auch Starkadarlag heißt, wird aber auch das Liodhahâttr bezeichnet, in welchem z. B. Hawamal und Wafthrudismal gedichtet sind, wie es sich überhaupt für das Lehrhafte eignet. Hier ist die erste mit der zweiten, die vierte mit der fünften Halbzeile in der bekannten Weise gebunden, während die dritte so wie die sechste Zeile mit sich selber reimt, indem sie gewöhnlich zwei, zuweilen auch drei Reimstäbe zählt. Z. B.:

Widar und Wali walten des Heiligtums,
Wenn Surturs Lohe losch.
Modi und Magni sollen Miölnir schwingen
Und zu Ende kämpfen den Krieg.

Diese Strophe zerfällt also in zwei gleiche Hälften, jede von drei Zeilen, von welchen die beiden ersten nur Halbzeilen sind, die dritte aber eine Langzeile ohne Einschnitt, weshalb sie bald zwei bald drei Stäbe hat. Mit geringer Veränderung läßt sich aber der Einschnitt herstellen und diese Langzeile in zwei Halbzeilen zerlegen. Z. B.:

Wenn die Lohe Surturs losch.

Oder:

Und den Krieg zu Ende kämpfen.

Hieraus ergiebt sich, wie das Liodhahattr aus der zuerst beschriebenen Weise des Fornyrdalags entsprang und nur eine Variation desselben ist, weshalb es nicht selten zweifelhaft bleibt ob eine achtzeilige oder sechszeilige Strophe anzunehmen ist. Man findet auch neunzeilige, dem Liodhahattr angehörige Gesetze, die sich dann in drei gleiche Theile zerlegen. Ebenso wird das zuerst besprochene gewöhnlich achtzeilige Gesetz, auf welches wir den Namen des Fornyrdalags einschränken dürfen, oft durch vier weitere Strophen gemehrt, anderer Abweichungen nicht zu gedenken.